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BGH, 05.10.1978 - IX ZR 87/76 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1979, 136
Wird zitiert von ... (4)
- BVerwG, 11.05.1988 - 2 B 58.88
Verwaltungsvorschrift - Revision - Rechtsvorschrift - Verweisung
Schon das unterscheidet den vorliegenden Fall auch von den Fällen der von der Beschwerde herangezogenen Urteile des Bundesgerichtshofs vom 24. März 1977 - IX ZR 133/72 - (RzW 1977, 191) und vom 5. Oktober 1978 - IX ZR 87/76 - (RzW 1979, 25). - BVerwG, 16.05.1988 - 2 B 62.88
Auslegung des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der …
Den Ausführungen der Beschwerde, mit denen sie unter Heranziehung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteile vom 24. März 1977 - IX ZR 133/72 -und vom 5. Oktober 1978 - IX ZR 87/76 - ) die Auslegung desVertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über Leistungen zugunsten französischer Staatsangehöriger, die von nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen betroffen worden sind (Globalabkommen) vom 15. Juli 1960 (mit Zustimmungsgesetz vom 27. Juli 1961, BGBl. II S. 1029), durch die Beklagte und das Berufungsgericht beanstandet, ist sinngemäß die Frage zu entnehmen, ob auch Verfolgte, die erst nach der Verfolgung die französische Staatsangehörigkeit erworben haben, zu dem Personenkreis gehören, zu dessen Gunsten der Vertrag geschlossen worden ist. - BGH, 05.10.1978 - IX ZR 69/76
Rechtsmittel
In dem gleichzeitig verkündeten, zur Veröffentlichung bestimmten Urteil IX ZR 87/76 hat der Senat im einzelnen dargelegt, daß das deutsch-britische Abkommen vom 9. Juni 1964 jedenfalls alle die Verfolgten, die britische Staatsangehörige zur Zeit ihrer Verfolgung und zur Zeit des Abschlusses des Abkommens waren, auch dann begünstigt, wenn sie daneben noch eine zweite Staatsbürgerschaft erworben hatten. - BGH, 05.10.1978 - IX ZR 106/76
Rechtsmittel
In dem gleichzeitig verkündeten, zur Veröffentlichung bestimmten Urteil IX ZR 87/76 hat der Senat im einzelnen dargelegt, daß das deutsch-britische Abkommen vom 9. Juni 1964 jedenfalls alle die Verfolgten, die britische Staatsangehörige zur Zeit ihrer Verfolgung und zur Zeit des Abschlusses des Abkommens waren, auch dann begünstigt, wenn sie daneben noch eine zweite Staatsbürgerschaft erworben hatten.